Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Mangel".
Der Begriff des Sachmangels wird in § 434 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) definiert
Wann man von einem Mangel spricht, ist nicht leicht zu beurteilen. Die Grenze zwischen Mängeln und normalen Verschleißerscheinungen ist fließend. Mehr zum Thema Mangel und Verschleiß finden Sie
hier.
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Eine Verkürzung der zweijährigen Verjährungsfrist durch eine Vereinbarung im Kaufvertrag ist gegenüber dem Privatverbraucher nicht zulässig.
Der Verkäufer kann eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr vereinbaren. Ein vollständiger Ausschluss der Gewährleistung ist gegenüber einem Verbraucher weder durch eine Klausel im Vertrag noch durch eine Individualvereinbarung möglich.
0800 3746-555 gebührenfrei