Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Halter".
Der BGH hat entschieden, dass Halter ist, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung (nicht nur kurzfristig) in Gebrauch hat und die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat. Es können auch mehrere Personen Halter eines Fahrzeugs sein, das klassische Beispiel ist hier: das "Familienauto" eines Ehepaares. Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an. Unerheblich ist auch, auf wen ein Fahrzeug zugelassen ist oder wer das Fahrzeug haftpflichtversichert hat.
Das kann durchaus sein. Gerade bei längerer Gebrauchsüberlassung wie beim Leasing oder auch bei längerer Mietdauer eines KFZ kann die Haltereigenschaft bejaht werden.
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