Um es vorweg zu nehmen: Ersparen Sie sich möglichst einen Rechtsstreit um Ihr Zeugnis und setzen Sie auf eine außergerichtliche Einigung.
Lässt sich außergerichtlich wirklich nichts regeln, kann vor dem zuständigen Arbeitsgericht gegen den Arbeitgeber geklagt werden
entweder
- auf Erteilung eines Zeugnisses, wenn er noch keines ausgestellt hat.
oder
- auf ein bestimmtes Zeugnis, wenn Ihnen eine mangelhafte Beurteilung vorliegt.
Der Beweis
Im Grundsatz muss in einem solchen Prozess Ihr Arbeitgeber beweisen, dass er Sie zutreffend beurteilt hat und das Arbeitszeugnis inhaltlich richtig ist.
Spezialistentum
Sofern Sie sich auf den Zeugnisberichtigungskrieg vor Gericht einlassen, sollten Sie sich dort von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Dieser formuliert mit Ihnen Ihr Wunschzeugnis und beantragt, Ihren Arbeitgeber zur Abgabe dieses Zeugnisses zu verurteilen. Das Gericht wird dann das Zeugnis prüfen und bei Bedarf Formulierungen zur gütlichen Einigung vorschlagen.
Tipp
Fachanwälte für Arbeitsrecht sind mit dem Formulierungskatalog der Zweideutigkeiten in Zeugnissen vertraut.
Das Risiko
Zeigen sich weder Sie noch Ihr ehemaliger Chef vor dem Arbeitsgericht kompromissbereit, stürzen Sie womöglich ehemalige Kollegen in Gewissenskonflikte. Bei diesen wird sich nämlich das Gericht in einer Beweisaufnahme über Ihre beruflichen Leistungen informieren. Es liegt auf der Hand, dass dies für alle Beteiligten eine unangenehme Situation ist.
Das neue Zeugnis
Was lange währt, wird endlich gut - leider nicht in jedem Fall.
Vergleich
Hat das Gericht Sie und Ihren Ex-Chef von einem Kompromiss überzeugt, muss Ihr Arbeitgeber den ausgehandelten Wortlaut in das Zeugnis übernehmen und es Ihnen erneut ausstellen. Damit ist dann Ihr Ziel - vielleicht auch mit Abstrichen - erreicht.
Urteil
Sie halten das Urteil endlich in der Hand, mit dem Ihr ehemaliger Chef zur Ausstellung des Zeugnisses verurteilt worden ist. Trotzdem bleibt der Arbeitgeber stur. Sie erhalten kein Zeugnis. Sie haben die Möglichkeit einen Antrag beim Arbeitsgericht zu stellen, womit Ihrem Kontrahenten ein Zwangsgeld auferlegt wird, wenn das Zeugnis nicht endlich erstellt wird. Hierdurch erreichen Sie allerdings kein Zeugnis mit bestimmtem Inhalt.
Wurde der Arbeitgeber rechtskräftig zur Änderung des Zeugnisses verurteilt und berücksichtigt dies nicht, kann ihn ebenfalls eine gerichtliche Zwangsgeldauflage zum Handeln zwingen.
Fazit
Oft wird es aber gar nicht so weit kommen, weil Ihr Arbeitgeber Sie ohne Streit schlicht loswerden möchte. Schon aus Bequemlichkeit wird er Sie womöglich wegloben. Oder er wählt Formulierungen, von denen er sich keine Schwierigkeiten, sondern Ihre Zufriedenheit erhofft.